Eine betriebliche Weihnachtsfeier endete nach einer Handgreiflichkeit gegenüber unserer Mandantin mit deren Kündigung. Was war passiert? Unsere Mandantin wurde von einem ihrer Kollegen nach dem Ende der Weihnachtsfeier körperlich angegriffen. Sie rief daraufhin die Polizei und stellte gegen den Kollegen Strafanzeige wegen Körperverletzung. Da es sich aufgrund des Corona bedingten Lockdowns um eine inoffizielle Weihnachtsfeier handelte, war der Arbeitgeber sehr verärgert darüber, dass unsere Mandantin die Polizei gerufen hatte. Aus diesem Grund erhielt unsere Mandantin eine Kündigung, da sie sich noch in der Probezeit befand. Überreicht wurde die Kündigung mit einer Bemerkung, welche eine Diskriminierung unserer Mandantin indizierte.
Dies empfand unsere Mandantin als ungerecht. Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage und Geltendmachung einer Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung konnten wir heute vor dem zuständigen Arbeitsgericht einen Vergleich erzielen, wonach unsere Mandantin eine angemessene Entschädigungszahlung erhält.